Legalisator

Ein Legalisator ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch zuständig.

Die Aufgabe des Legalisators umfasst ausschließlich die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages.

Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Nesselwängle mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein.

Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind laut Verordnung des Bundesministers für Justiz wie folgt festgesetzt:

  • € 3,- bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,- oder bei unbestimmtem Wert
  • € 7,- bei einem Wert über € 700,- bis € 3.000,-
  • € 9,- bei einem Wert über € 3.000,- bis € 7.000,-
  • € 24,- bei einem Wert über € 7.000,- bis € 35.000,-
  • € 31,- bei einem Wert über € 35.000,-

Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.

Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

Zuständig